wenn Sie über eine (nach gesetzlichen
Vorschriften) lückenlose und einwandfreie Patientenverfügung mit notarieller
Beglaubigung verfügen, ist jeder Arzt daran gebunden. Ignoriert er Ihre
Vorgaben, können Sie privatrechtlich dagegen vorgehen, ganz unabhängig davon,
ob die Leistung mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet wurde.
Dies ist ja auch nur dann der Fall, wenn
Sie tatsächlich nicht mehr selber entscheiden können und die Verfügung über
eine dritte Person durchgesetzt werden müsste.
Solange Sie selber noch entscheidungsfähig
sind, wird kein Arzt Ihnen eine Behandlung überstülpen, die Sie nicht möchten.
Darüber hinaus ist der Ausschluss
einzelner Leistungen grundsätzlich nicht vorgesehen. Es würde hier an der technischen
Umsetzung scheitern, da ein einfacher Eintrag im System allein nicht
ausreichend wäre. Die Abrechnungen der ärztlichen Behandlungen erfolgen
kompliziert und praktisch voll automatisch über entsprechende Systeme. Wir
prüfen erst im Anschluss an dieses Prozedere.
Was ein bisschen in Ihre Richtung gehen
könnte und ich Ihnen anbieten kann, ist die Wahl der Kostenerstattung.
Hier werden Sie wie ein Privatpatient
behandelt und haben volle Kontrolle über die Behandlungsinhalte. Nachteil ist,
dass für jede Rechnung eine Bearbeitungsgebühr anfällt und die Kostenerstattung
eigentlich nur in Verbindung mit einer entsprechend angepassten, privaten
Zusatzversicherung zu empfehlen ist. Denn Sie geben Ihre
Krankenversicherungskarte ab und der Arzt wird in der Regel immer die
privatärztliche Gebührenordnung nutzen wollen. Wir hingegen dürfen Ihnen aber
nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen und Gebühren erstatten. Dies
kann unter Umständen zu einem erheblichen Eigenanteil führen. Sollten Sie sich
für dieses Thema näher interessieren, werden wir Sie gerne ausführlich beraten.
Vielleicht ist aber zunächst ein
Beratungsgespräch mit der Verbaucherzentrale an Ihrem Ort oder mit einem Notar,
der sich auf Patientenverfügungen spezialisiert hat, sinnvoller. Hier wird man
Ihnen sicher sagen können, wie Sie am besten das Risiko einer ungewollten
Behandlung minimieren können.
Ich hoffe, ich habe Sie richtig verstanden
und konnte Ihnen ein bisschen weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Ihre Vaillant BKK
Marina Knapstein
Assistentin des Vorstandes
Bahnhofstr. 15
42897 Remscheid
Tel.: 0 21 91/ 95 19 115
Fax: 0 21 91/ 95 19 551
Email: marina.knapstein@vaillant-bkk.de
Internet: www.vaillant-bkk.de
----- Original Message -----
Sent: Wednesday, October
24, 2007 3:17 PM
Subject: AW: Kontakt
Formular
Guten Tag Herr Bähring,
vielen Dank für Ihre Mail und Ihr
Interesse an der Vaillant BKK.
Leider konnte ich Sie telefonisch nicht
erreichen. Ich möchte sehr gerne mit Ihnen sprechen, weil mir nicht ganz klar
ist, was genau Sie meinen.
Teilen Sie mir doch bitte mit, wie und
wann ich Sie am besten erreichen kann, dann melde ich mich gerne wieder bei
Ihnen.
Von: Bähring
Maximilian [mailto:maximilian.baehring@freenet.de]
Gesendet: Mittwoch, 24. Oktober
2007 15:01
An: Knapstein
Marina
Betreff: Kontakt Formular

Vaillant BKK :
Anrede: Herr
Vorname: Maximilian
Nachname: Bähring
Strasse: Hölderlinstr. 4
PLZ: 60316
Ort: Frankfurt/Main
Telefon: 069/698624088
Fax:
Email:
maximilian.baehring@freenet.de
Nachricht:
Betreff: GKV - Ergänzende
Vereinbarung
Nachricht:
Ich würde gerne bei Ihnen versichert werden (und war auch über MR Hamburg in
2002-03 bei Ihnen), würde jedoch gerne bestimmte Leistungen (bei voller
Beitragszahlung), die meiner Patientenverfügung zuwiderlaufen per
Zusatzvereinbarung ausschließen. Hintergrund: In der Vergangenheit habe ich mit
einer Fachrichtung der Ärzteschaft extrem negative Erfahrungen gemacht. Geht
das?
Danke wir melden uns in Kuerze
Vaillant BKK
Bahnhofstr. 15
42897 Remscheid
Telefon: 0 21 91/ 95 19 0
Telefax: 0 21 91/ 95 19 151
E-Mail: info@vaillant-bkk.de
Internet: www.vaillant-bkk.de