Gmail Maximilian Baehring <maximilian.baehring@googlemail.com>

AW: Kontakt Formular
3 Nachrichten

Knapstein Marina <Marina.Knapstein@vaillant-bkk.de> 24. Oktober 2007 15:17
An: Bähring Maximilian <maximilian.baehring@freenet.de>

Guten Tag Herr Bähring,

 

vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an der Vaillant BKK.

 

Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Ich möchte sehr gerne mit Ihnen sprechen, weil mir nicht ganz klar ist, was genau Sie meinen.

Teilen Sie mir doch bitte mit, wie und wann ich Sie am besten erreichen kann, dann melde ich mich gerne wieder bei Ihnen.

 

Freundliche Grüße

Ihre Vaillant BKK

 

Marina Knapstein

Assistentin des Vorstandes

 

Bahnhofstr. 15

42897 Remscheid

Tel.: 0 21 91/ 95 19 115

Fax: 0 21 91/ 95 19 551

Email: marina.knapstein@vaillant-bkk.de

Internet: www.vaillant-bkk.de

 


Von: Bähring Maximilian [mailto:maximilian.baehring@freenet.de]
Gesendet: Mittwoch, 24. Oktober 2007 15:01
An: Knapstein Marina
Betreff: Kontakt Formular

 



Vaillant BKK :

Anrede: Herr
Vorname: Maximilian
Nachname: Bähring
Strasse: Hölderlinstr. 4
PLZ: 60316
Ort: Frankfurt/Main
Telefon: 069/698624088
Fax:
Email: maximilian.baehring@freenet.de

Nachricht:

Betreff: GKV - Ergänzende Vereinbarung
Nachricht:
Ich würde gerne bei Ihnen versichert werden (und war auch über MR Hamburg in 2002-03 bei Ihnen), würde jedoch gerne bestimmte Leistungen (bei voller Beitragszahlung), die meiner Patientenverfügung zuwiderlaufen per Zusatzvereinbarung ausschließen. Hintergrund: In der Vergangenheit habe ich mit einer Fachrichtung der Ärzteschaft extrem negative Erfahrungen gemacht. Geht das?


Danke wir melden uns in Kuerze

Vaillant BKK
Bahnhofstr. 15
42897 Remscheid

Telefon: 0 21 91/ 95 19 0
Telefax: 0 21 91/ 95 19 151

E-Mail: info@vaillant-bkk.de
Internet: www.vaillant-bkk.de


Knapstein Marina <Marina.Knapstein@vaillant-bkk.de> 25. Oktober 2007 18:14
An: Maximilian Baehring <maximilian.baehring@freenet.de>
Cc: Huebschke Timo <Timo.Huebschke@vaillant-bkk.de>

Hallo Herr Bähring,

 

wenn Sie über eine (nach gesetzlichen Vorschriften) lückenlose und einwandfreie Patientenverfügung mit notarieller Beglaubigung verfügen, ist jeder Arzt daran gebunden. Ignoriert er Ihre Vorgaben, können Sie privatrechtlich dagegen vorgehen, ganz unabhängig davon, ob die Leistung mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet wurde.

 

Dies ist ja auch nur dann der Fall, wenn Sie tatsächlich nicht mehr selber entscheiden können und die Verfügung über eine dritte Person durchgesetzt werden müsste.

Solange Sie selber noch entscheidungsfähig sind, wird kein Arzt Ihnen eine Behandlung überstülpen, die Sie nicht möchten.

 

Darüber hinaus ist der Ausschluss einzelner Leistungen grundsätzlich nicht vorgesehen. Es würde hier an der technischen Umsetzung scheitern, da ein einfacher Eintrag im System allein nicht ausreichend wäre. Die Abrechnungen der ärztlichen Behandlungen erfolgen kompliziert und praktisch voll automatisch über entsprechende Systeme. Wir prüfen erst im Anschluss an dieses Prozedere.  

 

Was ein bisschen in Ihre Richtung gehen könnte und ich Ihnen anbieten kann, ist die Wahl der Kostenerstattung.

Hier werden Sie wie ein Privatpatient behandelt und haben volle Kontrolle über die Behandlungsinhalte. Nachteil ist, dass für jede Rechnung eine Bearbeitungsgebühr anfällt und die Kostenerstattung eigentlich nur in Verbindung mit einer entsprechend angepassten, privaten Zusatzversicherung zu empfehlen ist. Denn Sie geben Ihre Krankenversicherungskarte ab und der Arzt wird in der Regel immer die privatärztliche Gebührenordnung nutzen wollen. Wir hingegen dürfen Ihnen aber nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen und Gebühren erstatten. Dies kann unter Umständen zu einem erheblichen Eigenanteil führen. Sollten Sie sich für dieses Thema näher interessieren, werden wir Sie gerne ausführlich beraten.

 

Vielleicht ist aber zunächst ein Beratungsgespräch mit der Verbaucherzentrale an Ihrem Ort oder mit einem Notar, der sich auf Patientenverfügungen spezialisiert hat, sinnvoller. Hier wird man Ihnen sicher sagen können, wie Sie am besten das Risiko einer ungewollten Behandlung minimieren können.  

 

Ich hoffe, ich habe Sie richtig verstanden und konnte Ihnen ein bisschen weiterhelfen.

 

Freundliche Grüße

Ihre Vaillant BKK

 

Marina Knapstein

Assistentin des Vorstandes

 

Bahnhofstr. 15

42897 Remscheid

Tel.: 0 21 91/ 95 19 115

Fax: 0 21 91/ 95 19 551

Email: marina.knapstein@vaillant-bkk.de

Internet: www.vaillant-bkk.de

 


Von: Maximilian Baehring [mailto:maximilian.baehring@freenet.de]
Gesendet: Mittwoch, 24. Oktober 2007 16:26
An: Knapstein Marina
Betreff: Re: Kontakt Formular

 

Hallo Frau Knappstein,

 

 

ich will es zunächst an einem (leicht übertriebenen) Beispiel deutlichmachen:

 

Nehmen wir an die GKVs sind zur Kostenerstattung von Heilbehandlung mittels Akkupunktur verpflichtet.

 

Ich hätte jedoch extrem negative Erfahrungen mit Akkupunktur gemacht und auch per Patientenverfügung eine Behandlung per Akkupunktur gegen meinen Wilen ausgeschlossen.

 

Wenn trotzdem der volle Beitagssatz gezahlt würde, könnten wir dann per Zusatzvereinbarung zwischen der Vaillant BKK und mir ausschließen, das von Ihrer Seite her solche Behandlung einem Akkupunkturarzt erstattet wird?

 

Technische Umsetzung wäre beispielsweise ein enstprechender Vermerk ("kein Leistungen nach ICD0815 zahlen") im Buchhaltungscomputer.

 

Sollte ich dann doch einmal wider meinen Willen "akkupunktiert" werden, würde ich dann auf Privatabrechnung bestehen, und hätte so die Möglichkeit die Behandlung gegen meinen Willen vor Gericht glaubhaft zu machen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort,

 

Maximilian Bähring

 

PS: Das Telefon ist ein VoIP Anschluß, Und ich habe noch nicht herausgefunden wie ich zwischen zwei Anrufen umschalte, wenn ich parallel ein anderes Gespräch führe.

----- Original Message -----

Sent: Wednesday, October 24, 2007 3:17 PM

Subject: AW: Kontakt Formular

 

Guten Tag Herr Bähring,

 

vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an der Vaillant BKK.

 

Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Ich möchte sehr gerne mit Ihnen sprechen, weil mir nicht ganz klar ist, was genau Sie meinen.

Teilen Sie mir doch bitte mit, wie und wann ich Sie am besten erreichen kann, dann melde ich mich gerne wieder bei Ihnen.

 

Freundliche Grüße

Ihre Vaillant BKK

 

Marina Knapstein

Assistentin des Vorstandes

 

Bahnhofstr. 15

42897 Remscheid

Tel.: 0 21 91/ 95 19 115

Fax: 0 21 91/ 95 19 551

Email: marina.knapstein@vaillant-bkk.de

Internet: www.vaillant-bkk.de

 


Von: Bähring Maximilian [mailto:maximilian.baehring@freenet.de]
Gesendet: Mittwoch, 24. Oktober 2007 15:01
An: Knapstein Marina
Betreff: Kontakt Formular

 



Vaillant BKK :

Anrede: Herr
Vorname: Maximilian
Nachname: Bähring
Strasse: Hölderlinstr. 4
PLZ: 60316
Ort: Frankfurt/Main
Telefon: 069/698624088
Fax:
Email: maximilian.baehring@freenet.de

Nachricht:

Betreff: GKV - Ergänzende Vereinbarung
Nachricht:
Ich würde gerne bei Ihnen versichert werden (und war auch über MR Hamburg in 2002-03 bei Ihnen), würde jedoch gerne bestimmte Leistungen (bei voller Beitragszahlung), die meiner Patientenverfügung zuwiderlaufen per Zusatzvereinbarung ausschließen. Hintergrund: In der Vergangenheit habe ich mit einer Fachrichtung der Ärzteschaft extrem negative Erfahrungen gemacht. Geht das?


Danke wir melden uns in Kuerze

Vaillant BKK
Bahnhofstr. 15
42897 Remscheid

Telefon: 0 21 91/ 95 19 0
Telefax: 0 21 91/ 95 19 151

E-Mail: info@vaillant-bkk.de
Internet: www.vaillant-bkk.de


Knapstein Marina <Marina.Knapstein@vaillant-bkk.de> 26. Oktober 2007 13:39
An: Maximilian Baehring <maximilian.baehring@freenet.de>
Cc: Huebschke Timo <Timo.Huebschke@vaillant-bkk.de>

Hallo Herr Bähring,

 

bitte teilen Sie mir doch mit, wie ich Sie telefonisch erreichen kann. Sie können mich auch gerne selber anrufen.

Ein „Gespräch“ per Email ist jedenfalls nicht länger geeignet, um hier für Klarheit zu sorgen.

 

Falls Sie mich anrufen möchten- Sie können mich am Montag zwischen 9.00 – 15.00 Uhr erreichen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

 

Freundliche Grüße

Ihre Vaillant BKK

 

Marina Knapstein

Assistentin des Vorstandes

 

Bahnhofstr. 15

42897 Remscheid

Tel.: 0 21 91/ 95 19 115

Fax: 0 21 91/ 95 19 551

Email: marina.knapstein@vaillant-bkk.de

Internet: www.vaillant-bkk.de

 


Von: Maximilian Baehring [mailto:maximilian.baehring@freenet.de]
Gesendet: Freitag, 26. Oktober 2007 13:19
An: Knapstein Marina
Cc: Huebschke Timo
Betreff: Re: Kontakt Formular

 

Hallo Frau Knappstein,

 

Ich darf raten: Sie waren noch nicht vor einem deutschen Zivilgericht? Anders kann ich mir ihr Vertrauen in die deutsche Justiz kaum erklären. Auch ihr Vertrauen in die Ärzteschaft ist nach meiner Erfahrung nach generell nicht angebracht.

 

Ich habe gerade ein Strafermittlungsverfahren gegen Ärzte der Uni-Klinik in Fankfurt/Main laufen, als Strafverfahren wird bei der Verhandlung wohl die Öffentichkeit zugelassen, sie dürfen gerne vorbeischauen.

Zwei Zivilverfahren in derselben Sache, welche die Gegenseite angestrengt hat, sind bereits zu meinen Gunsten entschieden. Zu was Justiz/Medizin fähig sind zeigt im übrigen ein Beitrag der ARD, report München, vom 22.10.2007: http://www.youtube.com/watch?v=XNkvvI9l_VA (ab 04:45 min). Mir sind drei weitere Fälle persönlich bekannt, die allerdings allesamt Väter betreffen.

 

Nun aber zur eigentlichen Frage:

 

Die "Wahl der Kostenerstattung" hört sich schon ganz gut an. Wo genau ist der Unterschied zu meinem sowieso bestehenden Recht der Behandlung auf Privatrechnung? Ist es, das der Arzt im Zweifelsfalle auf die GKV zurückgreifen kann, da er die Versicherungskarte hat?

 

Gruß,

 

 

Maximilian Bähring

 

 

----- Original Message -----

Sent: Thursday, October 25, 2007 6:14 PM

Subject: AW: Kontakt Formular

 

Hallo Herr Bähring,

 

wenn Sie über eine (nach gesetzlichen Vorschriften) lückenlose und einwandfreie Patientenverfügung mit notarieller Beglaubigung verfügen, ist jeder Arzt daran gebunden. Ignoriert er Ihre Vorgaben, können Sie privatrechtlich dagegen vorgehen, ganz unabhängig davon, ob die Leistung mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet wurde.

 

Dies ist ja auch nur dann der Fall, wenn Sie tatsächlich nicht mehr selber entscheiden können und die Verfügung über eine dritte Person durchgesetzt werden müsste.

Solange Sie selber noch entscheidungsfähig sind, wird kein Arzt Ihnen eine Behandlung überstülpen, die Sie nicht möchten.

 

Darüber hinaus ist der Ausschluss einzelner Leistungen grundsätzlich nicht vorgesehen. Es würde hier an der technischen Umsetzung scheitern, da ein einfacher Eintrag im System allein nicht ausreichend wäre. Die Abrechnungen der ärztlichen Behandlungen erfolgen kompliziert und praktisch voll automatisch über entsprechende Systeme. Wir prüfen erst im Anschluss an dieses Prozedere.  

 

Was ein bisschen in Ihre Richtung gehen könnte und ich Ihnen anbieten kann, ist die Wahl der Kostenerstattung.

Hier werden Sie wie ein Privatpatient behandelt und haben volle Kontrolle über die Behandlungsinhalte. Nachteil ist, dass für jede Rechnung eine Bearbeitungsgebühr anfällt und die Kostenerstattung eigentlich nur in Verbindung mit einer entsprechend angepassten, privaten Zusatzversicherung zu empfehlen ist. Denn Sie geben Ihre Krankenversicherungskarte ab und der Arzt wird in der Regel immer die privatärztliche Gebührenordnung nutzen wollen. Wir hingegen dürfen Ihnen aber nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen und Gebühren erstatten. Dies kann unter Umständen zu einem erheblichen Eigenanteil führen. Sollten Sie sich für dieses Thema näher interessieren, werden wir Sie gerne ausführlich beraten.

 

Vielleicht ist aber zunächst ein Beratungsgespräch mit der Verbaucherzentrale an Ihrem Ort oder mit einem Notar, der sich auf Patientenverfügungen spezialisiert hat, sinnvoller. Hier wird man Ihnen sicher sagen können, wie Sie am besten das Risiko einer ungewollten Behandlung minimieren können.  

 

Ich hoffe, ich habe Sie richtig verstanden und konnte Ihnen ein bisschen weiterhelfen.

 

Freundliche Grüße

Ihre Vaillant BKK

 

Marina Knapstein

Assistentin des Vorstandes

 

Bahnhofstr. 15

42897 Remscheid

Tel.: 0 21 91/ 95 19 115

Fax: 0 21 91/ 95 19 551

Email: marina.knapstein@vaillant-bkk.de

Internet: www.vaillant-bkk.de

 


Von: Maximilian Baehring [mailto:maximilian.baehring@freenet.de]
Gesendet: Mittwoch, 24. Oktober 2007 16:26
An: Knapstein Marina
Betreff: Re: Kontakt Formular

 

Hallo Frau Knappstein,

 

 

ich will es zunächst an einem (leicht übertriebenen) Beispiel deutlichmachen:

 

Nehmen wir an die GKVs sind zur Kostenerstattung von Heilbehandlung mittels Akkupunktur verpflichtet.

 

Ich hätte jedoch extrem negative Erfahrungen mit Akkupunktur gemacht und auch per Patientenverfügung eine Behandlung per Akkupunktur gegen meinen Wilen ausgeschlossen.

 

Wenn trotzdem der volle Beitagssatz gezahlt würde, könnten wir dann per Zusatzvereinbarung zwischen der Vaillant BKK und mir ausschließen, das von Ihrer Seite her solche Behandlung einem Akkupunkturarzt erstattet wird?

 

Technische Umsetzung wäre beispielsweise ein enstprechender Vermerk ("kein Leistungen nach ICD0815 zahlen") im Buchhaltungscomputer.

 

Sollte ich dann doch einmal wider meinen Willen "akkupunktiert" werden, würde ich dann auf Privatabrechnung bestehen, und hätte so die Möglichkeit die Behandlung gegen meinen Willen vor Gericht glaubhaft zu machen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort,

 

Maximilian Bähring

 

PS: Das Telefon ist ein VoIP Anschluß, Und ich habe noch nicht herausgefunden wie ich zwischen zwei Anrufen umschalte, wenn ich parallel ein anderes Gespräch führe.

----- Original Message -----

Sent: Wednesday, October 24, 2007 3:17 PM

Subject: AW: Kontakt Formular

 

Guten Tag Herr Bähring,

 

vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an der Vaillant BKK.

 

Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Ich möchte sehr gerne mit Ihnen sprechen, weil mir nicht ganz klar ist, was genau Sie meinen.

Teilen Sie mir doch bitte mit, wie und wann ich Sie am besten erreichen kann, dann melde ich mich gerne wieder bei Ihnen.

 

Freundliche Grüße

Ihre Vaillant BKK

 

Marina Knapstein

Assistentin des Vorstandes

 

Bahnhofstr. 15

42897 Remscheid

Tel.: 0 21 91/ 95 19 115

Fax: 0 21 91/ 95 19 551

Email: marina.knapstein@vaillant-bkk.de

Internet: www.vaillant-bkk.de

 


Von: Bähring Maximilian [mailto:maximilian.baehring@freenet.de]
Gesendet: Mittwoch, 24. Oktober 2007 15:01
An: Knapstein Marina
Betreff: Kontakt Formular

 



Vaillant BKK :

Anrede: Herr
Vorname: Maximilian
Nachname: Bähring
Strasse: Hölderlinstr. 4
PLZ: 60316
Ort: Frankfurt/Main
Telefon: 069/698624088
Fax:
Email: maximilian.baehring@freenet.de

Nachricht:

Betreff: GKV - Ergänzende Vereinbarung
Nachricht:
Ich würde gerne bei Ihnen versichert werden (und war auch über MR Hamburg in 2002-03 bei Ihnen), würde jedoch gerne bestimmte Leistungen (bei voller Beitragszahlung), die meiner Patientenverfügung zuwiderlaufen per Zusatzvereinbarung ausschließen. Hintergrund: In der Vergangenheit habe ich mit einer Fachrichtung der Ärzteschaft extrem negative Erfahrungen gemacht. Geht das?


Danke wir melden uns in Kuerze

Vaillant BKK
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